Psychiatrische Erkrankungen und rechtliche Konsequenzen
von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart
von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart
Psychiatrische Erkrankungen haben für die Betroffenen und deren Angehörigen erhebliche Konsequenzen im Alltag und Beruf. Eine rechtzeitige Rechtsberatung kann dabei vieles klären. Insbesondere von Angehörigen der Betroffenen wird unsere Kanzlei - welche auf das Gesundheitsrecht spezialisiert ist - häufig in Anspruch genommen.
Die nachfolgende Darstellung orientiert
sich an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und bildet die Grundlage für
die Einstufung im Schwerbehindertenrecht:
Schizophrene und affektive Psychosen
Langdauernde, mindestens ein halbes Jahr
anhaltende) Psychose je nach Einbuße beruflicher und sozialer
Anpassungsmöglichkeiten:
Grad der Behinderung (GdB): 50 - 100
Grad der Behinderung (GdB): 50 - 100
Schizophrener Residualzustand (z.B.
Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive
Nivellierung)
mit geringen und einzelnen
Restsymptomen ohne soziale
Anpassungsschwierigkeiten GdB 10 - 20
Anpassungsschwierigkeiten GdB 10 - 20
mit leichten sozialen
Anpassungsschwierigkeiten GdB 30 - 40
mit mittelgradigen sozialen
Anpassungsschwierigkeiten GdB
50 - 70
mit schweren sozialen
Anpassungsschwierigkeiten GdB 80
- 100
Affektive Psychose mit relativ kurz andauernden, aber häufig
wiederkehrenden Phasen
bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von
mehrwöchiger Dauer je nach Art und
Intensität der Ausprägung GdB 30 - 50
Intensität der Ausprägung GdB 30 - 50
bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger
Dauer GdB 60 - 100
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder
psychische Störungen GdB 0 - 20
Stärker behindernde Störungen mit
wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere
depressive, hypochondrische, asthenische
oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen/Schmerzstörungen ) GdB 30 - 40
oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen/Schmerzstörungen ) GdB 30 - 40
Schwere Störungen (z.B. schwere
Zwangskrankheit oder Wahrnehmungs-
störungen der Realität
störungen der Realität
mit mittelgradigen sozialen
Anpassungsschwierigkeiten GdB 30 - 50
mit schweren sozialen
Anpassungsschwierigkeiten
GdB 50- 70
Der Grad der Behinderung erhöht sich,
wenn weitere chronische Gesundheits-störungen und Behinderungen hinzukommen.
Die sonstigen rechtlichen Probleme,
welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische
Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung
des Schwerbehindertenausweises:
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Vertretung gegenüber dem Integrationsamt
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
- weitere Leistungen der Krankenkasse oder von Rehabilitationsträgern
- Abwehr einer Betreuung, Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Vertretung im Unterbringungsverfahren
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Vertretung gegenüber dem Integrationsamt
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
- weitere Leistungen der Krankenkasse oder von Rehabilitationsträgern
- Abwehr einer Betreuung, Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Vertretung im Unterbringungsverfahren
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.de (ausführliche Homepage)