Freitag, 5. September 2014

Rechtliche Hilfen bei psychiatrischen Erkrankungen



Psychiatrische Erkrankungen und rechtliche Konsequenzen
von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart

Psychiatrische Erkrankungen haben für die Betroffenen und deren Angehörigen erhebliche Konsequenzen im Alltag und Beruf. Eine rechtzeitige Rechtsberatung kann dabei vieles klären. Insbesondere von Angehörigen der Betroffenen wird unsere Kanzlei - welche auf das Gesundheitsrecht spezialisiert ist - häufig in Anspruch genommen. 

Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und bildet die Grundlage für die Einstufung im Schwerbehindertenrecht:

Schizophrene und affektive Psychosen         
Langdauernde, mindestens ein halbes Jahr anhaltende) Psychose je nach Einbuße beruflicher und sozialer Anpassungsmöglichkeiten:     
                                                                  Grad der Behinderung (GdB):  50 - 100
Schizophrener Residualzustand (z.B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung)         
            mit geringen und einzelnen Restsymptomen ohne soziale
            Anpassungsschwierigkeiten                                                    GdB 10 - 20
            mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten                  GdB  30 - 40
            mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten        GdB  50 - 70
            mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten               GdB  80 - 100

Affektive Psychose mit relativ kurz andauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen      
            bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer je nach Art und                
          Intensität der Ausprägung                                                        GdB  30 - 50
            bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer                  GdB  60 - 100

Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen                   GdB  0 - 20
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische
oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen/Schmerzstörungen )                                                           GdB  30 - 40
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit oder Wahrnehmungs-
störungen der Realität        
            mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten         GdB 30 - 50
            mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten                GdB 50-  70
Der Grad der Behinderung erhöht sich, wenn weitere chronische Gesundheits-störungen und Behinderungen hinzukommen.

Die sonstigen rechtlichen Probleme, welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung des Schwerbehindertenausweises:

- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Vertretung gegenüber dem Integrationsamt
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
- weitere Leistungen der Krankenkasse oder von Rehabilitationsträgern
- Abwehr einer Betreuung, Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Vertretung im Unterbringungsverfahren
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446

E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
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